Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichteinhaltung von in Beurteilungsrichtlinien aufgestellten Richtwerten für die Vergabe von Bestnoten im Hinblick auf das Gebot ausreichender Differenzierung sowie die Einhaltung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes; Zulässigkeit der Einholung von ...
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 6 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 6 Satz 6; ; GG Art. 33 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, 6; GG Art. 33 Abs. 2
Nichteinhaltung von in Beurteilungsrichtlinien aufgestellten Richtwerten für die Vergabe von Bestnoten im Hinblick auf das Gebot ausreichender Differenzierung sowie die Einhaltung eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes; Zulässigkeit der Einholung von ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 20.05.2008 - 5 A 29.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 6.07
Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
Angesichts dieses Mangels bei der Ermittlung der im Konkurrenzverhältnis zwischen dem Beigeladenen zu 20. und dem Antragsteller maßgeblichen Vergleichsgrundlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das nicht ordnungsgemäß dokumentierte und begründete bessere Leistungsbild des Beigeladenen zu 20. dessen Vorrang vor dem Anragsteller zweifelsfrei rechtfertigt, so dass die Berücksichtigung des Antragstellers in einem neuen (fehlerfreien) Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 u. OVG 6 S 7.07 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 7.07
Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
Angesichts dieses Mangels bei der Ermittlung der im Konkurrenzverhältnis zwischen dem Beigeladenen zu 20. und dem Antragsteller maßgeblichen Vergleichsgrundlagen kann nicht davon ausgegangen werden, dass das nicht ordnungsgemäß dokumentierte und begründete bessere Leistungsbild des Beigeladenen zu 20. dessen Vorrang vor dem Anragsteller zweifelsfrei rechtfertigt, so dass die Berücksichtigung des Antragstellers in einem neuen (fehlerfreien) Auswahlverfahren nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2007 - OVG 6 S 6.07 u. OVG 6 S 7.07 -, juris). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
Ist eine große Anzahl von Beförderungsbewerbern ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt mit der Folge, dass die Beförderungsentscheidung allein anhand von Hilfskriterien getroffen werden kann, so deutet dies auf eine mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbare Beurteilungspraxis hin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, DVBl 2003, 1524). - BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79
Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 S 17.08
Erforderlich ist jedoch, dass die beurteilenden Vorgesetzten vom gleichen Begriffsinhalt der verwendeten Notenbezeichnung ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 8.79 -, DVBl 1981, 1062).